Wie wir beraten
Der LSVD ist ein Antidiskriminierungsverband i.S.v. § 23 des Allgemeinen Gleicbehandlungsgesetzes (AGG). Er sieht es als seine Aufgabe an, benachteiligte Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*) zu unterstützen, wenn sie sich gegen ihre Benachteiligungen wehren und ihre Rechte durchsetzen wollen.
Außerdem beraten wir unsere Mitglieder zu solchen Rechtsfragen, die sie speziell als LSBTIQ* betreffen. Dies betrifft etwa Regenbogenfamilien (Stiefkindadoption usw.), die Eheschließung oder die Scheidung und ihre Rechtsfolgen, die Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen, Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstandtsrecht, das Asylrecht für verfolgte LSBTI sowie die Aufenthaltserlaubnis für Partner*innen aus anderen Ländern.
Bei sonstigen Problemen und Rechtsstreitigkeiten kann eine Beratung leider nicht erfolgen. Eine Beratung zu diesen Fragen ist nur dann möglich, wenn Sie ein*e Rechtsanwält*in nicht aufsuchen möchten, weil Sie sich dort outen müssten, oder wenn sie befürchten, dass die Rechtsanwält*innen oder die allgemeinen Beratungsstellen mit den besonderen Problemen von LSBTIQ* nicht hinreichend vertraut sind.
Hinweis
Bevor Sie uns eine E-Mail schicken oder bei uns anrufen, schauen Sie in unseren zahlreichen Ratgebertexten nach. Dort finden Sie zu sehr vielen Themen auf die meisten Fragen die Antworten, die Sie suchen. Wir haben die Ratgebertexte unter dem Menüpunkt “Ratgeber” zusammengefasst und nach Themen alphabetisch abgelegt. Hinter den Einträgen liegen oft weitere Unterseiten. Die einschlägige Rechtsprechung finden Sie unter dem Menüpunkt Rechtsprechung. Auch hier verbergen sich hinter jedem Eintrag weitere Unterseiten.
Vertraulichkeit
Die LSVD-Rechtsberatung erfolgt durch bzw. unter Anleitung von Volljurist*innen mit der Befähigung zum Richteramt. Wir geben die Informationen, die wir von Ihnen erhalten, nicht ohne Ihr Einverständnis weiter. Unsere Berater*innen haben jedoch kein Zeugnisverweigerungsrecht, so dass eine völlige Vertraulichkeit, besonders gegenüber Strafverfolgungsbehörden, nicht garantiert werden kann.
Beratung in dringenden Fällen
Eine Beantwortung Ihrer Fragen kann je nach Beratungsaufkommen einige Tage in Anspruch nehmen. Für Eilfälle (z.B. drohende Abschiebung, drohende Vollstreckung von Haftbefehlen) ist die LSVD-Rechtsberatung nicht geeignet. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an eine*n Rechtsanwält*in.
Kontakt
Anfragen zu Rechtsfragen richten Sie bitte:
- per E-Mail an recht@lsvd.de
- per Fax an 0221-92 59 61 11 (Faxnummer der LSVD-Geschäftsstelle in Köln)
- per Brief an LSVD, Hülchrather Str. 4, 50670 Köln
Kosten
Die Beratung ist kostenlos. Wir sind natürlich froh, wenn Sie uns unterstützen und dem LSVD als Mitglied beitreten oder ihm eine Spende zukommen lassen. Damit helfen Sie uns, Interessen und Belange queerer Menschen zu vertreten. Mit Ihrer Spende oder Mitgliedschaft tragen Sie dazu bei, dass LSBTIQ* als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden. Vielen Dank! Spenden sind genauso wie die Mitgliedsbeiträge steuerabzugsfähig.
Anmerkung: Der LSVD Bayern bietet als Landesverband aktuell keine Rechtsberatung an, diese wird zentral durch den LSVD Bundesverband organisiert. https://www.lsvd.de/de/recht Wir können zudem Kontakte zu kompetenten und erfahrenen Anwält*innen herstellen.