
Rehablilitierung von Lesben und Schwulen
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) entschädigt Personen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, Freiheitsentziehung oder anderweitige, außergewöhnlich negative Beeinträchtigungen erlitten haben.
Neue Informationsflyer informieren mit dem Thema “Verfolgt nach § 175 Strafgesetzbuch?” und “Verfolgt nach § 151 StGB-DDR?“, welcher sich an die in der ehemaligen DDR nach § 151 StGB-DDR verurteilten Frauen richtet.