Die evangelische Kirche in Bayern berät über die öffentliche Segnung homosexueller Paare. Eine Arbeitsgruppe schlägt vor, öffentliche Segnungen in Zukunft zu ermöglichen – allerdings soll es eine Gewissensentscheidung der Pfarrerin bzw. des Pfarrers sein. Die Entscheidung soll bei der Frühjahrstagung der Landessynode vom 15. bis 19. April fallen.
Die Landeskirchen in Deutschland haben höchst unterschiedliche Regelungen. In einigen Landeskirchen können gleichgeschlechtliche Paare eine öffentliche Segnung wählen. In anderen – so z.B. in der Württembergischen Landeskirche – gibt es gar keine Möglichkeit. Die aktuelle bayerische Regelung hinkt hinter den Regelungen anderer Landeskirchen ziemlich hinterher und sieht lediglich eine segnende Begleitung im privaten Rahmen vor. Die katholische Kirche lehnt eine Segnung homosexueller Paare weiterhin ab.
Auch in Zukunft möchte die Landeskirche in Bayern jedoch an der unterschiedlichen Behandlung gleichgeschlechtliche Paare festhalten. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe sieht die Einführung einer getrennten Ordnung vor, die neben den Trauungen für heterosexuelle Paare bestehen soll. Das ist immerhin ein wichtiger erster Schritt, aber: die evangelische Kirche in Bayern soll ein Zeichen setzen und jetzt die Chance nutzen, nach Einführung der „Ehe für Alle“ tatsächlich allen Paaren, die in der Ehe füreinander einstehen, die gleiche öffentliche Trauung zu ermöglichen.