Lesbenrechte sind Frauenrechte sind Menschenrechte


Alle Frauen sollten in jedem Lebensalter und in ihren unterschiedlichen Lebenslagen, in ihrer Vielfalt und mit ihrer Power, ihren Themen und Interessen, ihren Beiträgen zu Kultur und Geschichte und insbesondere zur Geschichte der Emanzipation sichtbar sein und bestärkt werden.

In einem immer noch am Zwei-Geschlechter-System orientierten Alltag, versprechen Politiker:innen ihren Wähler:innen stets, sich für Maßnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann auf dem Arbeitsmarkt einzusetzen, Sexismus zu bekämpfen, sowie durch die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern beitragen zu wollen.

Auch das Grundgesetz sichert eine Gleichbehandlung und Gleichberechtigung aller Menschen schwarz auf weiß zu. Und dennoch ist es nach wie vor Praxis, dass sich Politik, Gesundheitswesen oder auch die Arbeitswelt hauptsächlich am weißen cis-hetero-Mann orientiert. Dadurch wird die Diskriminierung von Frauen, aber auch von trans-, inter- und nicht-binären Personen institutionalisiert und reproduziert.

#FrauenPower (© mentatdgt auf Pexels)

Deshalb gedenkt der LSVD Bayern am 08. März, dem Internationalen Frauen(kampf)tag, den Kämpferinnen des vorigen Jahrhunderts, welche sich engagiert gegen Formen von Diskriminierung einsetzten, für die Einführung des Frauenwahlrechts stark machten, die das Recht auf Selbstbestimmung der Frau vorantrieben und die Gleichberechtigung gegenüber Männern einforderten und so die Unabhängigkeit von ihnen anstießen. An vorderster Front dieser Frauenbewegungen standen stets auch Lesben. Stellvertretend seien hier Anita Augspurg und ihre Lebensgefährtin Lida Gustava Heymann genannt.

Lesben erfahren nicht nur als Frauen Nachteile durch das „Cis-tem“ sondern sind durch ihre Lebensweise von Mehrfachdiskriminierung bedroht. In einer Beziehung sind sie zum Beispiel vom Gender Pay Gap (dem geringeren Verdienst bei gleicher Arbeit von Frauen gegenüber Männern) doppelt betroffen. Außerdem gibt es nach wie vor keine diskriminierungsfreie Regelung für die Gründung einer Zwei-Mütter-Familie.

Deshalb setzt sich der LSVD nicht nur für Lesbenrechte ein. Denn Lesbenrechte sind immer auch Frauenrechte, und Frauenrechte immer Menschenrechte.

Dorie Hoffmann, LSVD Bayern Landesvorstand, zuständig für die Themen Alter, Soziales und Lesbische Sichtbarkeit