Bayern klagt nicht gegen die Ehe für Alle


Rechtsgutachten zeigen Aussichtslosigkeit der Verfassungsklage auf

Anlässlich der Entscheidung der bayerischen Regierung beim Bundesverfassungsgericht keine Normenkontrollklage gegen die Ehe für Alle einzureichen, erklärt Hannah Lea, Mitglied im Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands Bayern (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung, ihren Widerstand gegen die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare aufzugeben. Am Ende siegt Vernunft über das Ressentiment. Das hat die bayerische Staatsregierung nun auch endlich Schwarz auf Weiß.

Die beiden Rechtsgutachten folgen der Argumentation des LSVD, dass Artikel 6 Grundgesetz nicht definiert, was eine Ehe ist. Folglich ist für das Ende der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare durch die Eheöffnung auch keine Grundgesetzänderung notwendig. Die Eheöffnung bildet vielmehr den gesellschaftlichen Wandel ab, dass nicht das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein, darüber entscheiden, ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht.

Ehe für Alle – eine Chronik
https://www.lsvd.de/politik/oeffnung-der-ehe/ehe-fuer-alle-eine-chronik.html

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